KLASSE L:
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit Anhänger Bis 25 Km/h land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 Km/h, mit Anhängern bis 25 Km/h
Mindestalter 16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Mindestens 12 Doppelstunden
Zzgl. Mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
-Nicht vorgeschrieben-
Prüfung in Theorie