Klasse A1

 

Krafträder bis 125 ccm, bis 11 KW Leistung

(Für alle Kraftfahrer fahrbar, wenn die alte FE-Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.)

Mindestalter 16 Jahre

Theoretische Ausbildung:
Mindestens 12 Doppelstunden
Zzgl. Mindestens 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Grundausbildung
12 Sonderfahrten

Prüfung in Theorie und Praxis

 

 B 196

Krafträder bis 125 ccm, bis 11 KW Leistung

(Für alle Kraftfahrer die seit 5 Jahren die Klasse B fahren).

Mindestalter 25 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Mindestens 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

 Mindestens 5 Doppelstunden

Keine Prüfung in Theorie und Praxis