KLASSE L:

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit Anhänger Bis 25 Km/h land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 Km/h, mit Anhängern bis 25 Km/h

Mindestalter 16 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Mindestens 12 Doppelstunden
Zzgl. Mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

-Nicht vorgeschrieben-

Prüfung in Theorie