KLASSE A2:

Mit einer Leistungsbeschränkung auf 48 PS

Krafträder bis 35 KW Leistung und nicht mehr als 0,2 KW/Kg
Mindestalter 18 Jahre

Ob klein oder groß, kurz oder lang

Bei uns finden Sie die passende Maschine für Ihre Zweiradausbildung.

KLASSE A:

Ohne Leistungsbeschränkung 

Mindestalter 24 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Mindestens 12 Doppelstunden
Mindestens 6 Doppelstunden
(bei Vorbesitz eines Fürerscheins)
Zzgl. Mindestens 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung
12 Sonderfahrten

Prüfung in Theorie und Praxis

AUFSTIEG KLASSE A1 auf A2 oder KLASSE A2 auf A

Beim mindestens 2 Jährigen Vorbesitz Klasse A1 kann die Klasse A2 durch eine sogenannte Aufstiegsprüfung erlangt werden.

Hierfür ist lediglich eine Anmeldung in der Fahrschule notwendig und eine verkürzte praktische Prüfung beim TÜV

Dies gilt entsprechend beim Aufstieg von Klasse A 2 auf Klasse A